Der Begriff
Hausfrauenkredit ist in sich überholt. Früher wollten die Banken von der Hausfrau wissen, welche Steuerklasse
der Ehemann hat, ob er aufgrund der Steuerklassenkonstellation ein hohes Einkommen hatte und im Zweifel den Ratenkredit der
Ehefrau schon auslösen würde. Diese Vorgehensweise der Kreditvergabe ist heute nicht mehr zulässig.
Da die Banken eine umfangreiche Kreditauskunft vornehmen müssen und die Grundvoraussetzung für eine Kreditvermittlung ein
ausreichendes, monatliches Einkommen ist, empfiehlt sich, dass die Hausfrau eine Kreditanfrage, zum Beispiel einen Kleinkredit,
nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Mitantragsteller, etwa ihrem Ehemann, stellt.